Die Tagespflege kann ohne Anrechnung auf die Sachleistung bzw. das Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.
Die Leistungen betragen ab dem 01.01.2022 in
Pflegegrad II = 689 EUR
Pflegegrad III = 1.298 EUR
Pflegegrad IV = 1.612 EUR
Pflegegrad V = 1.995 EUR
Ab 2017 besteht für jeden Pflegebedürftigen ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 125 EUR.
Gemeinsam finden wir eine Lösung, vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Rufen Sie uns für nähere Informationen und Terminvereinbarungen an.
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